Lüneburg [21339]: Kalkbruchsee – der See ist Privatbesitz eines Angelsportvereins und das Betreten des Geländes verboten.

Der Lüneburger Kalkbruchsee ist der schönste und größte Badesee direkt in der Stadt: Wasserqualität gut, viele terassenartige Liegemöglichkeiten, keine große Ebene, also Ballspiele usw. nicht möglich. “Turmspringen” vom Steilufer möglich (selbst erprobt=genial). Einfache Aufteilung: vom einzigen Zugang kommend links rum textil und rechts rum FKK. Publikum durch Uni- und FH-Nähe eher jung und bunt gemischt. Kinder und Jugendliche eher im Textilbereich. Im FKK-Bereich geht es ruhiger zu. Durch das hohe Gras kann man sich auch etwas zurückziehen und liegt nicht so auf dem Präsentierteller. Anfahrt: Auto/Fahrrad: aus Lüneburg in Richtung Westen (Reppenstedt) die Straße vor dem Tore nehmen und rechts nach Volgershall (Fachhochschule) nehmen. Dort parken und nach 150 m zu Fuß den Weg geradeaus weiter ins Grüne nehmen. Der Seee kommt nach weiteren 150 m. (Fkk rechts rum). ÖPNV: Buslinie 5013 Richtung Reppenstedt und Volgershall aussteigen. [07/2006]

Liebe Badegäste, liebe Studenten!
Dieser See wird neuerdings mit Schlägern, organisiert vom angeblich friedlichen Angelverein, gegen Badegäste verteidigt. Ich selbst wurde dort mit meinem Kind von einem Schläger belästigt und bedroht.
Der Kalkbruch hat als FKK- Badesee eine sehr lange Tradition zu verzeichnen. Dabei stört es niemand dort. Die Studenten säubern den See sogar regelmäßig vor Unrat.
Schon immer war der Badebetrieb den Anglern und Tauchern ein Dorn im Auge. Aber noch nie wurden hier friedliche Leute körperlich bedroht und belästigt. [06/2007]

Was da zum Kalkbruchsee in Lüneburg auf Ihrer Website steht, ist aus unserer Sicht, der der Tauchabteilung des VfL Lüneburg, nicht hinnehmbar. Deshalb hier ein paar richtigstellende Fakten:

Richtig erkannt und vermerkt haben Sie ja auf Ihrer Seite schon, dass es sich bei dem Seegelände um Privateigentum handelt und das Betreten verboten ist, wenn auch an anderer Stelle als der, um die es hier geht.
Das Badeverbot gab es genau genommen schon immer, allerdings wurde der “Badebetrieb” bis zum Sommer 2003 vom Eigentümer und von uns als Pächter zähneknirschend geduldet. Im Sommer 2003 eskalierte die Situation am See aber derart, dass es einen breiten Konsens an einem runden Tisch gab, dass dem Treiben dort Einhalt geboten werden muss. An diesem runden Tisch saßen neben Eigentümer und Pächter auch Vertreter des Ordnungsamtes der Stadt Lüneburg, der Feuerwehr und der Polizei sowie einige andere Träger öffentlicher Belange. Was war geschehen? In diesem besonders schönen Sommer brach eine Menschenflut über das Gelände herein, die jeden Rahmen sprengte. Mit allen Begleiterscheinungen, die so etwas mit sich bringt: unglaubliche Mengen von Müll jeder Art, auch umweltgefährdende Abfälle sowie Sperrmüll. Es wurden gesunde Bäume gefällt und trotz größter Trockenheit offene Feuer gemacht und Grills entzündet, Zelte aufgeschlagen, “Kampftrinken” und andere Drogen bis hin zu Heroin waren an der Tagesordnung. Angler wurden belästigt, Taucher mit Flaschen und Steinen beworfen. Die Aufzählung liesse sich noch sehr lange fortsetzen, soll aber ausreichen, um deutlich zu machen, dass diese Zustände nicht mehr hinnehmbar waren. Zum Ende der Saison brachte die lokale Presse ganzseitige Farbberichte, in denen sie über die katastrophalen Zustände am See berichtete. Es gab in der darauffolgenden Zeit mehrere Versuche, den Zugang zum See mit milden Mitteln zu beschränken, die sich aber alle als nicht praktikabel erwiesen.

Im November 2005 wurde dann ein Fall unberechtigter Nutzung vor das Amtsgericht Lüneburg gebracht. Hier wurde per Gerichtsurteil eindeutig festgestellt, dass sich ohne Erlaubnis von Eigentümer oder Pächter niemand dort aufzuhalten habe; für eine erneute Missachtung des Verbots wurde dem Beklagten ein Ordnungsgeld von bis zu 50.000 € oder ersatzweise bis zu sechs Monate Beugehaft in Aussicht gestellt, Az.: 39 C 525/05. Die Kosten des Verfahrens hatte der Beklagte natürlich auch zu zahlen, mehr als 600 €.

Parallel zu diesen Ereignissen entwickelte sich im Haftungsrecht eine Rechtsprechung, die Eigentümer und Pächter solcher Seen im Falle von Badeunfällen zunehmend in Haftung nahm und uns somit zusätzlich zum Handeln zwang. So wurde, als die Saison 2006 begann und sich erneut die oben beschriebenen Verhältnisse am See entwickelten, der Entschluß gefasst, nun das Verbot, das Gelände am See zu betreten, konsequent durchzusetzen. Wir beauftragten einen seriösen Sicherheitsdienst mit besten Referenzen, der am See eine Arbeit versah, wie wir sie uns besser nicht hätten wünschen können. Die Leute wurden freundlich angesprochen, die Situation wurde erklärt und dann wurden sie freundlich aber bestimmt aufgefordert, das Gelände zu verlassen. Selbst Betroffene bescheinigten unserem Sicherheitsdienst immer wieder und zum Teil auch öffentlich, dass deren Vorgehen ohne Fehl und Tadel sei. Und auf Ihrer Seite wird nun dieser Sicherheitsdienst als Schlägertrupp betitelt. Was soll das? Es gibt keinen Zweifel darüber, dass die Mitarbeiter ihren Dienst ohne jede Agression versehen. Wenn sie provoziert oder angegriffen werden, was in der Vergangenheit leider auch schon vorkam, reagieren sie immer angemessen, zumeist in Zusammenarbeit mit der herbeigerufenen Polizei. Es kann also keine Rede davon sein, dass hier “friedliche Leute körperlich bedroht oder belästigt” werden. Denn friedliche Leute achten das Eigentum anderer und begehen keinen Hausfriedensbruch. Und die anderen werden mit rechtsstaatlichen Mitteln verfolgt.

Ich fordere Sie daher auf, die auf Ihrer Seite veröffentlichte Darstellung richtig zu stellen.

Mit freundlichen Grüßen

B. Alex
stellvertretender Abteilungsleiter der Tauchabteilung des VfL Lüneburg [07/07]